Allgemeinde Geschäftsbedienungen der Arche Noah Group AG, Umzüge, Räumungen, Transporte, Entsorgungen und Reinigungen

Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der ARCHE NOAH GROUP AG soweit diesen nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Die AGB haben auch Gültigkeit, wenn in einzelnen Offerten, Aufträgen oder Anweisungen nicht darauf verwiesen wird.

Allgemeines

Der Auftraggeber hat der ARCHE NOAH GROUP AG alle, für eine ordentliche Ausführung notwendige Angaben wie, Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, genau abzugeben. Die ARCHE NOAH GROUP AG überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig; ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen oder Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt ARCHE NOAH GROUP AG Unklarheiten fest, benachrichtigt sie umgehend den Auftraggeber.

Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich.

Transportübernahme im Allgemeinen

Beide Parteien setzen voraus, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen abgewickelt werden kann. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo Beladen und Entladen stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. An- und Rückfahrten ins Depot ARCHE NOAH GROUP AG sind Aufwandstunden und Bestandteil des Angebotes. In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwände. Der Auftraggeber wird von ARCHE NOAH GROUP AG sofort auf Mehraufwände hingewiesen.

In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwendungen.

Einpackhilfen

Der Mindeststundenaufwand beträgt immer 3 Stunden, exkl. An-/Rückfahrt zum Depot. Wünscht der Kunde vor dem Einpacktermin Verpackungsmaterial wird die Lieferung verrechnet.

 

Lifteinsatz

Ein Möbellift ist ein technisches Gerät, welches von ARCHE NOAH GROUP AG geschultem Personal eingesetzt wird. Mit dem Möbellift können schwere und sperrige Möbelstücke durch das Fenster oder über einen Balkon von oben nach unten oder umgekehrt transportiert werden. Der Einsatz oder Vermietung erfolgt ausschliesslich inkl. Bedienpersonal. Bitte beachten Sie, dass das Aufstellen des Liftes bis zu 10 Minuten Zeit beanspruchen kann. Die Sicherheitsvorschriften müssen unbedingt eingehalten werden.

Reinigungen

Die ARCHE NOAH GROUP AG versichert die Organisation und die ordentliche Durchführung der vertraglich festgelegten Reinigungsarbeiten. Umzugsreinigungen werden mit Zusage einer Abnahmegarantie durch die ARCHE NOAH GROUP AG ausgeführt. Im Falle einer notwendigen Nachreinigung wird diese Arbeit ausschliesslich von ARCHE NOAH GROUP AG und ohne Kosten übernommen. Die Nachreinigungsarbeiten können von Seiten des Auftraggebers ohne schriftliche Einwilligung durch ARCHE NOAH GROUP AG nicht an Dritte übertragen werden. In diesem Fall kann ARCHE NOAH GROUP AG den ursprünglichen Rechnungsbetrag einfordern und darf in keiner Weise für die Übernahme der Kosten für die Arbeiten Dritter verpflichtet werden.

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten einer gegebenenfalls leerstehenden Wohnung oder EFH (Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch ARCHE NOAH GROUP AG weder gereinigt noch verschoben), werden nachträglich zwischen dem Kunden und Arche Noah Group AG festgelegt.

Der Zugang zu den Örtlichkeiten ist für die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren. Der Auftraggeber stellt der ARCHE NOAH GROUP AG gegebenenfalls die Schlüssel zum Reinigungsobjekt zur Verfügung. Sollte dies nicht eingehalten werden und der Auftrag nicht erfüllt werden können, eventuell gegebenenfalls Wartezeiten entstehen, darf ARCHE NOAH GROUP AG den Ersatz hierzu aufgewendeten Umtriebskosten verlangen. Sind am Reinigungstermin Handwerker oder Drittleister in der Wohnung/Haus behält sich ARCHE NOAH GROUP AG das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten.

Im Angebot von ARCHE NOAH GROUP AG ist ersichtlich, ob es sich um eine Grundreinigung, Baureinigung, Bauendreinigung oder einer anderweitigen Reinigung handelt. Die Reinigung erfolgt gemäss Mieterverband, bevor Handwerken in der Wohnung Sanierungsarbeiten starten.

ARCHE NOAH GROUP AG behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messi etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigenden Objekten nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat, die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.

Storen an Balkone werden nicht gereinigt, nur das Gestänge der Storen.

Der Auftraggeber stellt das zur Arbeitsausführung erforderliche Wasser, den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung.

Bestehende Schäden an Geräten in der Küche wie Kochherden, Dampfabzügen, Steamer und Backöfen etc. werden von unserer Haftung ausgeschlossen. Bei der Reinigung von Lamellenstoren, die älter als 10 Jahre sind, können folgende Schäden passieren wie: Reissen der Aufzugbänder, Wendebänder, Stegkordel und Kugelkupplungen (diverse Abnutzungserscheinungen). Diese Schäden sind ausdrücklich von unserer Haftung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Shampoonieren eines Teppichs aus hygienischen Gründen erfolgt und optisch keinen Neuzustand herbeiführen kann.

Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von ARCHE NOAH GROUP AG gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadenereignis, oder bei der Abgabe der Wohnung an ARCHE NOAH GROUP AG schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Foto’s zu belegen! Für Schäden, die an ARCHE NOAH GROUP AG nicht unverzüglich innert 2 Tagen angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bevor der Kunde es in Auftrag gibt, ist immer eine Offerte Erforderlich. Bei Abrechnung von Schadenersatzleistung gegenüber ARCHE NOAH GROUP AG sind immer gesonderte Rechnungen erforderlich.

Der Abgabetermin muss innerhalb 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen. (Siehe OR) Abgabetermine, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine allfällige Nachreinigung wird dem Kunden verrechnet.

 

Entsorgungen

Die Entsorgung erfolgt hauptsächlich durch die Arche Noah Group AG, entweder zum Pauschalpreis oder zum Preis pro Kilogramm. Der Preis pro Kilogramm umfasst alle anfallenden Kosten, wie beispielsweise für Fahrzeuge, Zufahrt, Mitarbeiter und Entsorgung. Entsorgung von Speziellen Sachen wie z.B. Tresor, Farben/Lack, Akten etc. werden fachgerecht entsorgt und verrechnet.

 

Einlagerungen

Der Kunde hat die Pflicht, die eingelagerten Güter zu inventarisieren. Das Inventar muss kontrolliert werden und die Inventarliste vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterzeichnet werden. Möbel müssen einzeln aufgelistet werden. Kisten und Kartons müssen gut verschlossen sein und nummeriert werden. Der neue Standort der eingelagerten Güter muss durch den Auftraggeber der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden und muss gegen Diebstahl, Wasser- und Feuerschaden versichert sein. Die ARCHE NOAH GROUP AG übernimmt keine Haftung. Der Kunde schuldet die periodisch zu entrichtende Lagergebühr. Die Miete ist, wenn nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zahlbar.

Der Lagervertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Lagernehmer/Lagerhalter kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, auf Ende des Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung durch den Lagerhalter hat an die letztgenannte Domiziladresse des Lagernehmers zu erfolgen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann die ARCHE NOAH GROUP AG vom Retentionsrecht und freihändigem Verkauf Gebrauch machen. Die eingelagerten Güter haften dem Lagerhalter als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lagerhalter. Sollte die Ware nicht verkauft werden können und entsorgt werden müssen, so gehen die Entsorgungskosten zu Lasten des Kunden.

Wird die Vereinbarung einer Zahlung seitens des Kunden bei Zahlungserinnerung nicht eingehalten, wird für die Rechnungstellung zusätzlich Fr. 40.- Bearbeitungsgebühr verlangt. Mahnungen werden mit einer Gebühr von je Fr. 40.- erhoben. Betreibungskosten werden nach Aufwand verrechnet.

Pflichten der ARCHE NOAH GROUP AG

Die ARCHE NOAH GROUP AG ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen.

Die ARCHE NOAH GROUP AG führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

 

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Vertragspartner/Auftraggeber ist verpflichtet am Umzugstag bis zur Vollendung des Auftrages, wenn möglich anwesend zu sein. Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung (siehe Verpackungsmaterial) zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ARCHE NOAH GROUP AG auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ARCHE NOAH GROUP AG zu informieren, ob beim Einzugsort mehrere Stockwerke vorhanden sind wo Möbel/Kartons über die interne Treppe getragen werden. Bei der Offerte geht ARCHE NOAH GROUP AG immer von einem Stockwerk aus. Bei De- und Montage durch ARCHE NOAH GROUP AG sind ausdrücklich die Möbel gemeint. Wurde De- und Montage durch Kunde vereinbart, werden die zu transportierte Möbel (vorher auseinandergenommen durch Kunde) transportiert.

Sämtliche Kabel an Lampen etc. müssen am Objekt mit Klebeband befestigt oder entfernt werden (Unfallgefahr). Zerbrechliche Gegenstände, Lampenschirme, Bilder mit Glas, Leinwandbilder oder technische Geräte müssen soweit wie möglich durch Luftpolsterfolie o.Ä. geschützt/verpackt sein. ARCHE NOAH GROUP AG übernimmt keine Haftung bei Beförderung von wertvollen Objekten/Bilder, die nicht eingepackt sind. Nicht zweckmässig oder beförderungssicher verpacktes oder verschmutztes Transportgut darf zurückgewiesen werden, ohne dass die übrigen vertraglichen Rechte und Pflichten davon berührt werden.

Elektronische Geräte (Stereoanlagen, Fernseher, Bildschirme etc,) sind auf Schäden, die äusserlich nicht zu erkennen sind nicht versichert. Ältere Geräte werden oft durch die Vibrationen während der Fahrt beschädigt. Vernagelte, geschraubte Rückwände von Schranksystemen/Regale nehmen wir nur ohne Gewähr auseinander. Diese können bei der Montage Fehler aufweisen. Jegliche Haftung wird abgelehnt bei eventuellen Schäden.

Preise

Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Ein Pauschalangebot beinhaltet andere Vereinbarungen wie ein Angebot nach Aufwand.

Im Preis sind die folgenden Aufwände nicht enthalten, es sei denn, es werden besondere Vereinbarungen getroffen:

1. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch ARCHE NOAH GROUP AG vorgenommen werden müssen.

2. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder die Mitwirkung eines Spezialisten (z.B. Schreiners) benötigen.

3. eine weitere Umplatzierung von Möbeln/Schrankelementen und/oder anderer Aufbau am Entladeort nach der ersten Platzierung

4. Der Transport von Klavieren und anderen Gegenstände (z.B. Tresor/Marmortisch) von mehr als 100 kg Eigengewicht werden mit einem Zuschlag von Fr. 200.- (Klavier ohne Umzug ab Fr. 400.-) berechnet.

5. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Vorhängen, Einbauten usw. Müssen Spiegel/Bilder etc. am Umzugstag von Mitarbeitern von ARCHE NOAH GROUP AG eingepackt werden mit Schutzfolie wird dies zusätzlich berechnet.

6. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat oder bei der Besichtigung nicht angegeben wurde. Der Mehraufwand wird auch bei einem Pauschalangebot zusätzlich verrechnet.

7. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen, City-Maut.

8. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das ARCHE NOAH GROUP AG Umzüge nicht verschuldet hat.

9. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter aufweiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind (z.B. bei Gewichtslimiten)

10. Verzögerungen, welche infolge schlechter Vorbereitung seitens des Auftraggebers entstehen, werden vollumfänglich verrechnet. Sowie der Mehraufwand für nicht angezeigtes Umzugsgut. Sollten gesperrte Parkplätze trotzdem belegt sein, wird auch hier der eventuell entstehende Mehraufwand Z.B durch Wartezeiten, dem Kunden berechnet.

11. Bei Pauschalangeboten ist das Umzugsgut, gemäss Offerte, vorzubereiten. Andernfalls behält sich ARCHE NOAH GROUP AG das Recht vor, den zeitlichen Aufwand, den dadurch entstehenden Zeitverlust durch das Einpacken (durch uns oder den Kunden) zu verrechnen. Wird bei Ankunft am Beladeort festgestellt, dass das Umzugsgut nicht oder nur teilweise verpackt ist, wird der Kunde durch unsere Mitarbeiter sofort informiert und auf den Mehraufwand hingewiesen. Zum Zwecke der Festhaltung werden diese Mängel fotografisch festgehalten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

12. Entstehen durch Handwerker/Drittfirmen Wartezeiten (bei Pauschalangeboten) werden diese zusätzlich verrechnet.

13. Liefert ARCHE NOAH GROUP AG am Umzugstag zusätzliches Verpackungsmaterial wird das Rüsten im Lager mit Fr. 25.- verrechnet.

14. Gasflaschen von Grill sowie Treibstoffbehälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Fahrzeug mittransportiert werden.

Aus Versicherungstechnischen Gründen dürfen keine Personen in firmeneigenen Fahrzeugen mitfahren.

 

Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern/Lüster und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparate darf infolge gesetzlicher Bestimmungen (konzessionierter Fachmann) nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden.

 

Transportsicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen, TV-Geräte etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Fahrräder Elektronische Geräte (Stereoanlagen, Fernseher, Bildschirme etc,) sind auf Schäden, die äusserlich nicht zu erkennen sind nicht versichert. Elektronische Geräte, die nicht in der Originalschachtel verpackt sind, werden von der Versicherung ausgeschlossen. Ältere Geräte werden oft durch die Vibrationen während der Fahrt beschädigt.

 

Verpackungsmaterial

Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum von ARCHE NOAH GROUP AG und wird innert 90 Tagen nach Lieferung retourniert. Das Verpackungsmaterial wird einmalig geliefert/abgeholt. Wünschen Sie die Lieferung in die Wohnung wird dies extra verrechnet. Bei jeder weiteren Abholung verrechnen wir CHF 50.00. Bei später zurück gegebenem Verpackungsmaterial entstehen weitere Kosten.

Bei Verkauf von Verpackungsmaterial via Online-Shop gelten andere Bestimmungen, siehe Homepage von ARCHE NOAH GROUP AG.

Parkplatzreservierung

Der Kunde ist für das Einholen von Bewilligungen und Absperren von Parkplätzen zuständig. Das Absperren von öffentlichen Parkplätzen via Polizei/ Verkehrsdienst können wir nach Vereinbarung mit dem Kunden, übernehmen. Für diese Dienstleistung verrechnen wir Fr. 40.-. Das Geburtsdatum des Kunden muss dem Verkehrsdienst bei der Reservation angegeben werden. Die Kosten für das Sperren der Parkplätze beziehen sich auf die Stadt Luzern: 1 – 3 Parkplätze Fr. 110.- pro Tag. Jeder weitere Parkplatz zusätzlich Fr. 10.- pro Tag. (Preisänderung seitens des Verkehrsdienstes vorbehalten) Andere Orte auf Anfrage. Die anfallenden Kosten werden mit dem Umzug verrechnet.

Kleinaufträge

Bei Kleintransporten wird eine Pauschale oder mind. 2 Stunden verrechnet, ohne An- und Rückfahrt ohne Depot. Alle weiteren Stunden gemäss Tarif der Offerte.

Bezahlung

Dienstleistungen sind grundsätzlich Bar oder Rechnung zu bezahlen. Bei Transporten ins Ausland ist Vorauszahlung zu leisten. Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den vertraglich vereinbarten Preis nach erfolgtem Umzug, bei der Reinigung spätestens nach erfolgter Abnahme, am Ort anwesenden Teamchef/in der ARCHE NOAH GROUP AG in bar auszuzahlen. Eine andere Zahlungsmodalität bedarf der schriftlichen Einwilligung der ARCHE NOAH GROUP AG.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Quittung der ARCHE NOAH GROUP AG nicht verrechenbar.

Vertragsvereinbarung

Der Auftrag erfolgt durch das Unterschreiben der Offerte vor Ort oder Versand via E-Mail. Durch die unterschriebene Offerte oder die mündliche bzw. per E-Mail erteilte Zustimmung zum Mehraufwand erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Bedingungen.

Rücktritt des Auftraggebers

Ein Rücktritt des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen und die gleiche Unterschrift wie auf der Offerte tragen. Dieses Schreiben ist entweder per E-Mail oder eingeschrieben zu versenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Unterzeichnung der Offerte einen verbindlichen Dienstleistungsvertrag mit der Firma Arche Noah Group AG abschliessen. Im Falle eines Rücktritts sind folgende Zahlungen fällig:

30% des Gesamtbetrages bei Rücktritt ab 48 Stunden nach Vertragsunterzeichnung

60% des Gesamtbetrages bei Rücktritt 14 Tage vor dem geplanten Einsatz

100% des Gesamtbetrages bei Rücktritt 7 Tage und früher vor dem geplanten Einsatz

 

Retentionsrecht

Wenn das Fracht- oder Umzugsgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf denselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann ARCHE NOAH GROUP AG das Fracht- oder Umzugsgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages retinieren oder auf Kosten des Auftraggebers hinterlegen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen von Art. 444, 445 und 451 OR. In diesem Fall kann ARCHE NOAH GROUP AG den Auftraggeber schriftlich auffordern, die Forderung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass ARCHE NOAH GROUP AG das Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig zu verwerten (nach eigenem Ermessen freihändiger Verkauf oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, Entsorgung)

Haftung

ARCHE NOAH GROUP AG haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist. ARCHE NOAH GROUP AG haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände, Lampen, Lampenschirme, Bilder, Pflanzen, technische Geräte (Fernseher, Computer usw.) einer geeigneten Verpackung (Art.442 OR). Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet ARCHE NOAH GROUP AG nur, wenn das Ein- und Auspacken durch sein eigenes oder von ihr beauftragtes Hilfspersonal besorgt worden ist. Beachten Sie unbedingt, dass unsere Versicherung nur den Zeitwert des beschädigten Gutes bezahlt und nicht deren Neuwert.

 

Haftungsausschluss

Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirmen, Radio- und Fernsehgeräten, kostbaren Bildern, anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit etc.), ist ARCHE NOAH GROUP AG von der Haftung befreit, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewendet wurden. Sämtliche Elektrogeräte, wie z.B. Fernseher, Weinlagerschränke etc., müssen vor und nach dem Transport mit dem Umzugschef auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Bargeld und Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen. Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt ARCHE NOAH GROUP AG keine Haftung. Wird der ARCHE NOAH GROUP AG ein Verzeichnis solcher Gegenstände mit detaillierter Wertangabe übergeben und wird anhand dieser Unterlagen eine spezielle Warentransportversicherung abgeschlossen, so geniesst der Auftraggeber diesen Versicherungsschutz. ARCHE NOAH GROUP AG haftet nicht für Beschädigungen von Gütern während des Be- und Entladens, Ab- und Aufstellens, wenn ihre Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, wenn der Frachtführer (ARCHE NOAH GROUP AG ) den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber trotzdem auf Erbringen der Leistung bestanden hat. Gleiches gilt für Beschädigungen an Wänden, Fenstern, Böden oder Stiegen Geländer, wenn die Grösse oder Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen. Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche ARCHE NOAH GROUP AG keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen.

Der Transport von lebenden Tieren ist ausgeschlossen. Für Pflanzen wird sowohl beim Transport als auch bei Einlagerungen keine Haftung übernommen. Pflanzen sind vor dem Transport zu schützen. (Frost-/Hitzegefahr) Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, ist die Haftung ausgeschlossen.

Pro Ereignis ist die Haftung des Frachtführers auf CHF 100’000.- beschränkt. Die Versicherung deckt den Zeitwert des Umzugsgutes bei Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit des Personals entstanden sind. Vorbehalten bleiben besonders vereinbarte Versicherungsabsprachen die zur Transportversicherung (CHF 50.-) zusätzlich enthalten sind. Z.B. bei wertvoller Fracht/Designer Möbel etc. Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsausführung gemacht werden, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von ARCHE NOAH GROUP AG gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadenereignis für Personen/Sachschaden). Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schaden an Drittperson. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend

 

Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Ausladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen. Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, Scheuerungs- und Erschütterungsschäden aller Art übernimmt ARCHE NOAH GROUP AG keine Haftung. Gestützt auf die Bestimmungen des OR-Artikel 452 Absatz 1, sind Schäden jeglicher Art am Frachtgut sofort nach dem Umzug den Umzugs-Mitarbeitern mitzuteilen und schriftlich mit der Unterschrift des Auftraggebers und des Umzugschefs festzuhalten. Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Böden, Wänden, Decken, Türen usw. In Abänderung von Artikel 452 Absatz 2 und 3 (OR) sind äusserlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug schriftlich per E-Mail oder der ARCHE NOAH GROUP AG, Rengglochstrasse 29, 6012 Obernau, mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden. Ist der Vertragspartner/Auftraggeber nicht am Umzug anwesend oder entfernt sich, z.B. durch früheres Abfahren zum Einzugsort, lehnt ARCHE NOAH GROUP AG jegliche Haftung ab.

Während des Umzugs wird der Kunde durch unsere Mitarbeiter über bereits vorhandene Schäden am Mobiliar informiert. Zum Zwecke der Festhaltung von Schäden werden diese fotografisch festgehalten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

Datenschutz

ARCHE NOAH GROUP AG wird die personenbezogenen Daten nur für die angeforderte Dienstleistung benutzen. Um ordnungsgemäss zu agieren, muss die ARCHE NOAH GROUP AG bestimmte Informationen über Personen sammeln und verwenden. Personenbezogene Daten werden nicht an Drittpersonen, die nicht Teil des Auftrages sind, weitergegeben. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Mai 2020 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Gerichtstand und anwendbares Recht

Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der ARCHE NOAH GROUP AG Umzüge, Reinigungen & Entsorgungen, Luzern als Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht.